Präventionskurse, die mit dem Siegel Deutscher Standard Prävention ausgezeichnet sind, werden von allen an der Kooperationsgemeinschaft beteiligten Krankenkassen bezuschusst.
Über 90% der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland gehören der Kooperationsgemeinschaft an. Dies sind im Folgenden alle Ersatzkassen mit Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse - KKH, Handelskrankenkasse (hkk), HEK – Hanseatische Krankenkasse vertreten durch den Verband der Ersatzkassen (vdek), die Betriebskrankenkassen überwiegend vertreten durch den BKK Dachverband, die AOK Bayern, die AOK Rheinland/Hamburg, die AOK NordWest, die AOK Niedersachsen, die AOK Nordost, die AOK Hessen, die AOK Sachsen-Anhalt, die AOK Bremen/Bremerhaven, die IKK classic, die IKK Südwest, die IKK gesund plus, die IKK Brandenburg und Berlin, die BIG direkt gesund, die KNAPPSCHAFT und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau an.
Bei den privaten Krankenversicherungen hängt eine Erstattung der Kursgebühren von Ihrer Versicherungsgesellschaft und dem gewählten Tarif ab. Eine gesetzliche Regelung wie bei der GKV gibt es bislang nicht. Einige private Krankenversicherungstarife sehen eine vollständige Erstattung vor, bei anderen Tarifen oder Gesellschaften ist eine geringe Beteiligung an den Kursgebühren möglich. Einige private Krankenversicherungen erstatten Präventionskurse mit einem Pauschalbetrag wie viele gesetzliche Krankenkassen. Erkundigen Sie sich daher bitte im Vorfeld direkt bei Ihrer privaten Krankenversicherung nach den geltenden Konditionen.
Haben Sie Fragen zu anstehenden Kursdaten, Kostenerstattung und Teilnahmebedingungen – sprechen Sie uns gerne an!